AUFENTHALTSERLAUBNIS

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel.
Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt (z.B. Aufenthalt aus humanitären Gründen, zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung oder der Forschung, der Ausübung einer Beschäftigung, zum Familiennachzug für Ehegatten und Kinder, sofern der hier lebende Ausländer selbst ein Aufenthaltsrecht besitzt, oder für Ehegatten und Kinder von Deutschen).
Die Aufenthaltserlaubnis beinhaltet zugleich die entsprechende Erwerbstätigkeit.

Die Aufenthaltserlaubnis eröffnet die Möglichkeit eines späteren unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis).

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