Wenn Sie nach Deutschland einreisen wollen, benötigen Sie in der Regel ein Visum. Der Zweck und die Dauer Ihres Aufenthalts legen fest, welche Art Visum Sie beantragen müssen. Visa können Sie bei der Deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragen.
Für kurze Aufenthalte zu Geschäfts- oder Besuchszwecken braucht ein Ausländer ein sogenanntes Schengenvisum. Dies kennen viele als das Besuchsvisum oder auch Touristenvisum. Es berechtigt lediglich zur Einreise für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen. Dafür kann der Ausländer damit den gesamten Schengenraum innerhalb Europas bereisen.
Beabsichtigen Sie einen langfristigen Aufenthalt, müssen Sie ein sogenanntes nationales Visum beantragen. Dies richtet sich dann jedoch nach dem Aufenthaltszweck. Der Ausländer muss dann in der Regel schon die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Neben der Deutschen Botschaft ist in diesem Verfahren auch die zuständige Ausländerbehörde beteiligt. Die Erteilung dieses Visums bedarf nämlich hier der Zustimmung durch die Ausländerbehörde.
In manchen Fällen können Ausländer auch ohne vorherige Beantragung eines Visums in die Bundesrepublik Deutschland reisen. Dies hängt jedoch von der Staatsangehörigkeit des Ausländers oder seines Familienangehörigen ab.
Es ist besonders wichtig die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Ob und welches Visum Sie beantragen müssen, werde ich Ihnen genau erklären. Reisen Sie nämlich mit einem Visum zu einem bestimmten Zweck ein und beantragen anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck, wird die Ausländerbehörde die Nachholung des Visumverfahrens verlangen.
Sollte Ihnen ein bereits beantragtes Visum abgelehnt worden sein, werde ich Ihnen erklären, wie dagegen vorzugehen ist.